Depré Rechtsanwalts AG

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Urteile im Bank- und Kapitalmarktrecht

Auf diesen Seiten finden Sie Urteile zu den Tätigkeitsschwerpunkten der Depré Rechtsanwalts AG.

Urteile im Bank- und Kapitalmarktrecht

09.02.2012Pfändung des Anspruchs auf Herausgabe der Kontoauszüge

Nach der Ansicht des BGH kann der Zwangsvollstreckungsgläubiger auch den Anspruch des Schuldners auf Herausgabe sämtlicher Kontoauszüge gegen das kontoführende Kreditinstitut pfänden. Im vorliegenden Fall hat der Gläubiger zudem den Anspruch auf Auszahlung positiver Salden und auf Auszahlung des dem Schuldner eingeräumten Kredits gepfändet.

BGH, Beschluss vom 09.02.2012 - VII ZB 49/10

21.11.2011Pflicht der Bank zur Aufklärung über Rückvergütung

Banken sind dazu verpflichtet, auf Rückvergütungen hinzuweisen, die sie aus einer von ihr empfohlenen Kapitalanlage erhalten. Dieser Pflicht kann die Bank auch genügen, wenn in einem Fondsprospekt inhaltlich und der Höhe nach richtig auf die Rückvergütung hingewiesen wird. Das OLG München ging in der vorliegenden Entscheidung davon aus, dass die Bank ihrer Pflicht nicht nachgekommen ist.

OLG München, Urteil vom 21.11.2011 - 19 U 2899/11

27.09.2011Über eigene Gewinnmargen bei Festpreisgeschäften muss eine vermittelnde Bank nicht aufklären

Soweit eine Bank fremde, aber auch eigene Produkte zu einem vertraglich vereinbarten Entgelt im eigenen Namen und für eigene Rechnung an ihre Kunden verkauft, ist sie nicht verpflichtet, über ihre Gewinnmarge aufzuklären. Aus den Umständen des Geschäftes könne der Kunde erkennen, welche Interessen die veräußernde Bank verfolge. Die Kick-back Rechtsprechung sei auf derartige Fälle nicht anwendbar.

BGH, Urteil vom 27.09.2011, XI ZR 178/10

24.08.2011Zur Aufklärungspflicht der beratenden Bank bei Innen- bzw. Vertriebsprovisionen

Nach akuteller Rechtsprechung des BGH muss über sog. Innenprovisionen bei einem Fonds unter bestimmten Umständen aufgeklärt werden, weil sie Einfluss auf die Werthaltigkeit der vom Anleger erworbenen Anlage haben und deswegen bei diesem insoweit eine Fehlvorstellung herbeiführen können. Auch aufklärungspflichtig sind Rückvergütungen, d.h. regelmäßig umsatzabhängige Provisionen, die im Gegensatz zu Innenprovisionen nicht aus dem Anlagevermögen, sondern aus offen ausgewiesenen Positionen wie z.B. Ausgabeaufschlägen und Verwaltungsvergütungen gezahlt werden, sodass beim Anleger zwar keine Fehlvorstellung über die Werthaltigkeit der Anlage entstehen kann, deren Rückfluss an die beratende Bank aber nicht offenbart wird, sondern hinter dem Rücken des Anlegers erfolgt, sodass dieser das besondere Interesse der beratenden Bank an der Empfehlung gerade dieser Anlage nicht erkennen kann. Danach handelt es sich um aufklärungspflichtige Rückvergütungen, weil in den Anlageprospekten zwar verschiedene Provisionen offen ausgewiesen sind, jedoch nicht angegeben wird, dass und in welcher Höhe die Beklagte als beratende Bank diese Provisionen – teilweise - bezieht.

BGH, Beschluss vom 24. 8. 2011, XI ZR 191/10

15.06.2011Entgangener Spekulationsgewinn als Verzugsschaden

Behauptet ein Verkäufer, ihm sei durch eine verspätete Zahlung des Käufers ein Schaden dadurch entstanden, dass er bei rechtzeitigem Eingang des Geldes bestimmte Wertpapiere gekauft hätte, die in der Zwischenzeit erheblich an Wert gewonnen haben, sind an den Nachweis hohe Anforderungen zu stellen. In dem vom Oberlandesgericht München entschiedenen Fall sprach gegen die behauptete Spekulationsabsicht, dass der Verkäufer in einem Mahnschreiben an den Käufer zwar die bis dahin aufgelaufenen Verzugszinsen genauestens festgehalten, den geplanten Aktienkauf jedoch mit keinem Wort erwähnt hatte. Wegen dieses Widerspruchs hatten die Richter erhebliche Zweifel an den Spekulationsplänen und wiesen die Schadensersatzklage ab.

OLG München, Urteil vom 15.06.2011, 15 U 4315/10

07.06.2011Unwirksame Erhebung monatlicher Bankgebühren für die Führung eines Darlehenskontos

Der Bundesgerichtshof hat eine Klausel über die Zahlung einer monatlichen Gebühr für die Führung eines Darlehenskontos in den Allgemeinen Geschäftsbedin-gungen (AGB) einer Bank wegen unangemessener Be-nachteiligung der Kunden für unwirksam erklärt. Dies wurde im Wesentlichen damit begründet, dass die Bank für die vereinnahmte Kontoführungsgebühr keine Sonderleistung erbringt, sondern mit der Führung des Darlehenskontos lediglich ihrer Rechnungslegungs-pflicht genügt, die eingehenden Darlehensraten ord-nungsgemäß zu verbuchen und den Kunden darüber zu informieren.

BGH, Urteil vom 07.06.2011 - XI ZR 388/10

03.05.2011Formularmäßig vereinbarte Bearbeitungsgebühren sind gegenüber Verbraucher unzulässig

Eine „Bearbeitungsgebühr für ein Anschaffungsdarlehen“ von 2% des Darlehensbetrages, mindestens jedoch 50 Euro in den formularmäßigen Bestimmungen eines durch die Bank vorgegebenen Preis- und Leistungsverzeichnisses verstößt bei ihrer Verwendung gegenüber Verbrauchern gegen das Transparenzgebot nach § 307 I 2 BGB. Die Klausel stellt darüber hinaus nach § 307 I 1, II Nr. 1 BGB eine unangemessene Benachteiligung des Verbrauchers da.

OLG Karlsruhe, Urteil vom 03.05.2011 - 17 U 192/10

10.02.2011Zuordnung von Auszahlungen im Rahmen eines Schneeballsystems

Insolvenzverwalter sind berechtigt, die von einer nunmehr insolventen Gesellschaft an ihre Kunden in der Vergangenheit ausgezahlten Scheingewinne nach den Grundsätzen der objektiv unentgeltlichen Leistung nach § 134 I InsO anzufechten. Dagegen kann die Auszahlung von tatsächlichen Einlagen durch den Insolvenzverwalter grundsätzlich nicht angefochten werden. Im streitgegenständlichen Fall ging der BGH davon aus, dass die Auszahlungen der Schuldnerin zunächst auf den (angeblichen) Gewinn und erst nach dessen Ausschöpfung auf die Einlage erfolgte. Zu dem Ergebnis gelangte er insbesondere durch die Auslegung der vertraglichen Unterlagen, die zwischen Anleger und insolventer Gesellschaft geschlossen wurden.

Versäumnisurteil des BGH vom 10.02.2011 IX ZR 18/10

08.02.2011Unwirksame Kontoführungsgebühren

Das OLG Karlsruhe hatte sich mit den AGB einer Sparkasse zu befassen, in denen diese „Kontoführungsgebühren für Darlehenskonten“ in Höhe von „12,00 Euro pro Jahr“ festlegte. Nach der Auffassung des Gerichts ist die Regelung unwirksam, weil sie den Verbraucher ungebührlich benachteiligt. Die Verbuchung von Zahlungen und Zinsen liege ebenso im ausschließlichen Interesse der Sparkasse, infolgedessen dürfe sie hierfür keine Gebühren verlangen.

Urteil des OLG Karlsruhe vom 08.02.2011 17 U 138/10

26.10.2010Konkludente Genehmigung von Kontolastschriften

Die Genehmigung einer Belastungsbuchung gilt nach den meisten Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Banken spätestens dann als erteilt, wenn der Kunde nicht vor Ablauf von sechs Wochen nach Zugang des Rechnungsabschlusses, in dessen Saldo die Belastungsbuchung enthalten ist, Einwendungen gegen diese erhebt. Stellt ein Bankkunde in Kenntnis von Abbuchungen eines Gläubigers, die im Einzugsermächtigungsverfahren erfolgen, durch konkrete Einzahlungen oder Überweisungen erst eine ausreichende Kontodeckung sicher, ohne die die kontoführende Bank die Lastschriften nicht ausgeführt hätte, so spricht dies in der Regel für eine Genehmigung der einzelnen Lastschriften. Meldet der Kontoinhaber kurze Zeit später Insolvenz an, ist der Insolvenzverwalter dann nicht mehr berechtigt, die Kontobelastungen innerhalb der Sechs-Wochen-Frist zu widerrufen.

Urteil des BGH vom 26.10.2010 XI ZR 562/07
DB 2010, 2724
WM 2010, 2307

21.09.2010Unzulässige Klausel über Gebühren für die Bearbeitung einer Kontoüberziehung

Die Inanspruchnahme des Kunden durch eine Bank oder Sparkasse auf Zahlung eines Entgelts für die Bearbeitung einer Kontoüberziehung, die das Kreditinstitut im unmittelbar eigenen Interesse ausführt, ist mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung nicht vereinbar und benachteiligt den Kunden entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen. Somit dürfen Banken und Sparkassen keine zusätzlichen Gebühren verlangen, wenn sie Schecks oder Lastschriften wegen einer bestehenden Kontoüberziehung nicht einlösen können.

Urteil des OLG Hamm vom 21.09.200931 U 55/09
Wirtschaftswoche Heft 19/2010, Seite 125

17.06.2010Sparkasse darf Privatbanken nicht boykottieren

Eine im bayrischen Ingolstadt ansässige Sparkasse sperrte ihre Geldautomaten für die von mehreren Direktbanken (u.a. Targobank und ING Diba) ausgegebenen VISA-Kreditkarten. Die Klage dieser Banken, die mit einer unzulässigen Wettbewerbsbehinderung begründet wurde, hatte vor dem Landgericht München zunächst keinen Erfolg (AZ: 9 HK O 9435/09). Das Oberlandesgericht München hob das Urteil wegen einer kartellrechtlich unzulässigen Diskriminierung nun auf. Die beklagte Sparkasse Ingolstadt wurde verurteilt, ihre Geldautomatensperre für die VISA-Karten fremder Institute zurückzunehmen und ihre Geldautomaten wieder zu öffnen.

Urteil des OLG München vom 17.06.2010 U (K) 1607/10
Wirtschaftswoche Heft 26/2010, 95

15.06.2010Ansprüche aus betrieblicher Altersversorgung in der Insolvenz

Wird ein Arbeitsverhältnis zunächst vom Insolvenzverwalter fortgeführt und endet es noch während des Insolvenzverfahrens, stellt sich die Frage, wem die Rechte aus einer von dem insolventen Unternehmen zugunsten des Arbeitnehmers abgeschlossenen Lebensversicherung zustehen. Für das Bundesarbeitsgericht ist hierbei maßgeblich, ob das im Versicherungsvertrag geregelte Bezugsrecht des Arbeitnehmers nach dem Versicherungsvertrag noch durch den Arbeitgeber als Versicherungsnehmer widerrufen werden kann. Nur dann stehen die Rechte an der Versicherung der Insolvenzmasse zu. Ansonsten kann der Verwalter die Rechte aus dem Versicherungsvertrag nicht in Anspruch nehmen, insbesondere kann er den Rückkaufswert nicht zur Masse ziehen. Die Versicherungsansprüche stehen dann dem ausgeschiedenen Arbeitnehmer zu.

Urteil des BAG vom 15.06.2010 3 AZR 334/06
ZIP 2007, 1869-1874NZA 2007, 1169

06.05.2010Vorzeitige Zahlung des Insolvenzschuldners zur Skontoerlangung

Die Zahlung einer fälligen Forderung durch den vor der Insolvenz stehenden Schuldner ist anfechtbar, wenn der Gläubiger die Krise des Schuldners bei Entgegennahme der Zahlung bereits kannte und die Zahlung in den letzten drei Monaten vor Stellung des Insolvenzantrags erfolgte. Eine Forderungsanfechtung scheidet jedoch bei der Erfüllung einer noch nicht fälligen Forderung aus, wenn der Schuldner vorzeitig leistet, um in den Genuss eines in einem Rahmenvertrag vereinbarten Skontoabzugs zu kommen. Da der Gläubiger in dem entschiedenen Fall zudem von der Unternehmenskrise seines Vertragspartners bis dahin offenbar nichts gewusst hatte, durfte er die Zahlung behalten.

Beschluss des BGH vom 06.05.2010 IX ZR 114/08
Betriebs-Berater 2010, 1482

13.04.2010Unwirksame Zinsklausel in Prämiensparvertrag

Der Bundesgerichtshof erklärte die in einem Prämiensparvertrag enthaltene Zinsanpassungsklausel, wonach sich die Verzinsung des Guthabens nach dem Zins für Spareinlagen der Sparkassen-Versicherung richten soll, für unwirksam. Die Karlsruher Richter hielten Versicherungsgelder nicht für einen geeigneten Vergleichsmaßstab für einen Sparvertrag. An die Stelle des vereinbarten Zinses tritt in derartigen Fällen der von der Bundesbank monatlich veröffentlichte Zinssatz für langfristige Spareinlagen.

Urteil des BGH vom 13.04.2010XI ZR 197/09
Betriebs-Berater 2010, 970

30.03.2010BGH erschwert Zwangsvollstreckung aus abgetretenen Krediten

Die Forderungsabtretung einer Bank oder Sparkasse gegenüber einem Darlehensnehmer an ein Inkassounternehmen verstößt nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs weder gegen das Bankgeheimnis noch das Bundesdatenschutzgesetz. Die Kreditinstitute entledigen sich auf diesem Weg ihrer "faulen Kredite". Die Übernehmer, die die Forderungen meist mit großen Abschlägen erwerben, können dann die zwangsweise Beitreibung ohne Rücksicht auf bestehende Geschäftsbeziehungen zu dem Bankkunden betreiben. Dieses oft rücksichtslose Vorgehen der Kreditaufkäufer erfordert - so der Bundesgerichtshof in einer aktuellen Entscheidung - einen besonderen Schutz der Darlehensschuldner.

Bislang konnten Kreditaufkäufer die Zwangsvollstreckung allein aufgrund der in den Kreditverträgen üblicherweise vereinbarten Unterwerfungserklärung des Kreditnehmers betreiben. Jetzt hat der zuständige Rechtspfleger bzw. Notar, der die im Rahmen der Zwangsvollstreckung durch den neuen Gläubiger notwendige Titelumschreibung vornimmt, zu prüfen, ob der neue Grundschuldinhaber den Eintritt in den Sicherungsvertrag nach den Maßgaben der Zivilprozessordnung (ZPO) nachgewiesen hat. Diese Prüfung ist in dem 2008 erlassenen Risikobegrenzungsgesetz vorgesehen. Nach dem vorliegenden Urteil gilt diese Prüfungspflicht nun auch für vor dem Jahr 2008 abgeschlossene Darlehens- und Kreditverträge.

Urteil des BGH vom 30.03.2010XI ZR 200/09
NWB direkt 2010, 479

26.02.2010Deutsche Bank muss Spekulationsverluste ersetzen

Ein mittelständisches Unternehmen ließ sich auf Anraten der Deutschen Bank auf hochriskante Spekulationen mit sogenannten Zinsswaps ein. Der Erfolg dieser Anlage hängt davon ab, wie sich die Differenz zwischen langfristigen und kurzfristigen Zinsen entwickelt. Das Oberlandesgericht Stuttgart sah in diesen Zinsswaps eine Art von Glücksspiel, in dem der oft wenig sachkundige Kunde mit seiner pauschalen Zinsmeinung gegen seine Bank mit ihren hoch entwickelten Rechenmodellen praktisch eine Wette über die Zinsentwicklung eingeht. Auf diese Risiken wurde der Anleger beim Vertragsschluss nicht ausreichend deutlich hingewiesen. Da auch die Informationsunterlagen des Geldinstituts inhaltlich fehlerhaft waren, verneinte das Gericht ein Mitverschulden des Kunden. Die Deutsche Bank muss dem Unternehmen nun den entstandenen Verlust von immerhin 1,5 Millionen Euro ersetzen.

OLG Stuttgart, Urteil vom 26.02.2010
9 U 164/08
Pressemitteilung des OLG Stuttgart

09.09.2009Rückforderungsanspruch bei Doppelzahlung

Zahlt ein Schuldner einen Betrag auf ein Konto des Gläubigers versehentlich zweimal ein, kann er den zu viel gezahlten Betrag auch dann nicht von der kontoführenden Bank zurückfordern, wenn diese die zweite Zahlung (Baukostenzuschuss für ein von ihr finanziertes Bauvorhaben) gefordert hat. Der Überweisende muss sich daher an den Kontoinhaber halten, der wirtschaftlich gesehen den Baukostenvorschuss doppelt erhalten hat.

Urteil des OLG Frankfurt vom 09.09.2009
9 U 20/08
jurisPR-BKR 2/2010, Anm. 4

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