Depré Rechtsanwalts AG

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Urteile im Insolvenzrecht

Auf diesen Seiten finden Sie Urteile zu den Tätigkeitsschwerpunkten der Depré Rechtsanwalts AG.

Urteile im Insolvenzrecht

13.12.2011 Ausschluss oder Widerruf der Restschuldbefreiung im elsässischen Privatinsolvenzverfahren

Hat der Schuldner einen die Zuständigkeit des dortigen Gerichts begründenden Wohnsitz im Erlass nur vorgespiegelt oder im elsässischen Privatinsolvenzverfahren Aktiva verheimlicht, kann auch die bereits erteilte Restschuldbefreiung wegen Rechtsmissbrauchs widerrufen werden. Die Erteilung der Restschuldbefreiung ist zudem ausgeschlossen oder kann widerrufen werden, wenn der Schuldner einer jurstischen Person als Geschäftsführungsorgan vorstand und weniger als fünf Jahre vor der Eröffnung des elsässischen Privatinsolvenzverfahrens über das Vermögen der juristischen Person ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse eingestellt worden war. In diesem Fall können die Insolvenzgläubiger auch nach Abschluss des Verfahrens aus ihren Forderungen weiter vollstrecken. Dies gilt auch, wenn zuvor über das Vermögen einer deutschen GmbH in Deutschland ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde und der Geschäftsführer im Elsass ein Privatinsolvenzverfahren beantragt hat.

Cour d`Appel Colmar, Urteil vom 13.12.2011 - 1 A 11/01869

01.12.2011„Doppelsicherheiten“ in der Insolvenz gegenüber Gesellschaftern

Der BGH hat sich zum ersten Mal zu der Problematik der Doppelsicherheiten in der Insolvenz einer Gesellschaft nach Einführung des § 44 a InsO im Zusammenhang mit dem MoMiG geäußert. Wird die am Gesellschaftsvermögen und am Vermögen eines Gesellschafters gesicherte Forderung eines Darlehensgläubigers nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft durch Verwertung der Gesellschaftersicherheit befriedigt, ist der Gesellschafter zur Erstattung des an den Gläubiger ausgekehrten Betrages zur Insolvenzmasse verpflichtet. Hingegen ändert sich an der alten Rechtslage zu § 32 a Abs. 2 GmbHG a.F. durch die Einführung des § 44 a InsO nichts, so dass weiterhin dem Sicherungsgläubiger ein Wahlrecht zur Verfügung steht, ob er zunächst die Gesellschaftssicherheit oder die Gesellschaftersicherheit verwertet.

BGH, Urteil vom 01.12.2011 - IX ZR11/11

13.10.2011Keine Genehmigung einer Lastschrift gegenüber dem Lastschriftgläubiger

Die Genehmigung einer Lastschrift muss durch den Schuldner gegenüber der kontoführenden Bank erklärt werden. Eine Erklärung gegenüber dem Gläubiger ist nicht ausreichend und hindert den vorläufiger Insolvenzverwalter nicht an einem Widerruf. Dieser kann nach Rückbuchung der Belastung den Guthabensbetrag zur Insolvenzmasse ziehen.

BGH, Urteil vom 13.10.2011, IX ZR 115/10

29.09.2011Vorzeitige Restschuldbefreiung im Insolvenzverfahren möglich

Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) ist auf entsprechenden Antrag des Schuldners die Wohlverhaltensphase vorzeitig zu beenden und die Restschuldbefreiung auszusprechen, wenn dieser mit allen Insolvenzgläubigern, die Forderungen zur Tabelle angemeldet haben, in der Wohlverhaltensperiode einen Vergleich schließt und die Ansprüche dieser Gläubiger danach durch Teilzahlung und Teilerlass erloschen sind und der Schuldner zudem nachweist, dass die Verfahrenskosten und die sonstigen Masseverbindlichkeiten gedeckt sind.

BGH, Beschluss vom 29.09.2011,IX ZB 219/10

19.05.2011Patronatserklärung der Muttergesellschaft beseitigt nicht die Zahlungsunfähigkeit

Erteilt die Muttergesellschaft eines Konzerns gegenüber dem Gläubiger einer Tochtergesellschaft eine harte Patronatserklärung, so beseitigt dies die objektive Zahlungsunfähigkeit der Tochtergesellschaft nicht. Ebensowenig wird die Kenntnis des Gläubigers vom Bestehen des Insolvenzgrundes durch die Erklärung beseitigt.

BGH, Urteil vom 19.05.2011, IX ZR 9-10, IX ZR 9/10

13.04.2011Änderung der BFH-Rechtsprechung zur Kraftfahrzeugsteuer

Während der BFH noch in der Vergangenheit entschieden hatte, dass die Kraftfahrzeugsteuer als Masseverbindlichkeit geschuldet wird, soweit der Schuldner Halter eines Fahrzeuges ist, unabhängig von der Massezugehörigkeit des Fahrzeuges, wurde durch Urteil vom 13.04.2011 diese Rechtsprechung geändert. Demnach ist aus der Insolvenzmasse keine Kfz-Steuer als Masseverbindlichkeit geschuldet, soweit das Fahrzeug nicht Massebestandteil ist. Dies ist insbesondere bei freigegebenen Fahrzeugen oder bei unpfändbaren Kraftfahrzeugen i.S. des § 811 Abs. 1 Nr. 5 ZPO von Bedeutung.

Bundesfinanzhof, Urteil vom 13.04.2011 – II R 49/09

10.03.2011Beschwerdebefugnis bei Ablehnung einer Gläubigerversammlung

Der BGH hat entschieden, dass Gläubiger eines Insolvenzverfahrens gegen die Entscheidung des Gerichtes, die Einberufung einer Gläubigerversammlung abzulehnen, nur dann eine Beschwerde betreiben können, wenn der Gläubiger oder die Gemeinschaft der betreibenden Gläubiger das Quorum nach § 75 Abs. 1 Nr. 3 oder 4 InsO erfüllt. Begründet wird die Einschränkung insbesondere mit den von dem Gesetzgeber aufgestellten Grundsätzen des Verfahrensfortgangs und der Verfahrensökonomie. Diese würden zu stark eingeschränkt, wenn jedem Gläubiger ein Beschwerderecht zustehen würde.

BGH, Beschluss vom 10.03.2011, IX ZB 212/09

24.02.2011Einkommensteuer keine Masseverbindlichkeit

Gelangt einfacher Arbeitslohn des Insolvenzschuldners als Neuerwerb zur Insolvenzmasse, liegt allein darin keine Verwaltung der Insolvenzmasse in anderer Weise i.S. des § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO, so dass die auf die Lohneinkünfte zu zahlende Einkommensteuer keine vorrangig zu befriedigende Masseverbindlichkeit darstellt.

Bundesfinanzhof, Urteil vom 24.02.2011 – VI R21 20/10

10.02.2011Zuordnung von Auszahlungen im Rahmen eines Schneeballsystems

Insolvenzverwalter sind berechtigt, die von einer nunmehr insolventen Gesellschaft an ihre Kunden in der Vergangenheit ausgezahlten Scheingewinne nach den Grundsätzen der objektiv unentgeltlichen Leistung nach § 134 I InsO anzufechten. Dagegen kann die Auszahlung von tatsächlichen Einlagen durch den Insolvenzverwalter grundsätzlich nicht angefochten werden. Im streitgegenständlichen Fall ging der BGH davon aus, dass die Auszahlungen der Schuldnerin zunächst auf den (angeblichen) Gewinn und erst nach dessen Ausschöpfung auf die Einlage erfolgte. Zu dem Ergebnis gelangte er insbesondere durch die Auslegung der vertraglichen Unterlagen, die zwischen Anleger und insolventer Gesellschaft geschlossen wurden.

Versäumnisurteil des BGH vom 10.02.2011 IX ZR 18/10

18.10.2010Feststellung der Zahlungsunfähigkeit einer GmbH

Ein GmbH-Geschäftsführer ist zum Ersatz von Zahlungen verpflichtet, die er nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft an Dritte geleistet hat (§ 64 GmbHG). Zum Nachweis des Verschuldens des Geschäftsführers kann sich der Insolvenzverwalter auf die Darlegung der rechnerischen Überschuldung anhand von Liquidationswerten beschränken. Demgegenüber obliegt dem Geschäftsführer die Darlegungs- und Beweislast für eine von ihm behauptete positive Fortführungsprognose, mit der Folge einer Bewertung des Vermögens zu Fortführungswerten.

Urteil des BGH vom 18.10.2010 II ZR 151/09
DB 2010, 2661
WM 2010, 2313

18.01.2010Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen bei Insolvenz

Ein GmbH-Geschäftsführer muss durch geeignete Maßnahmen sicherstellen, dass die Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen ordnungsgemäß erfolgt. Ansonsten kann er im Falle der Insolvenz des Unternehmens persönlich haftbar gemacht werden. Andererseits ist der Geschäftsführer nach § 64 GmbHG im Fall der Insolvenz der Gesellschaft zum Ersatz von Zahlungen verpflichtet, die er nach Insolvenzreife geleistet hat, soweit diese Zahlungen nicht mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes vereinbar sind. Der Bundesgerichtshof vertritt eine differenzierende Auffassung, wie sich der Geschäftsführer in diesem Spannungsfeld zu verhalten hat. Bei der Beurteilung, inwieweit die Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes vereinbar ist, muss zwischen den Arbeitnehmer- und den Arbeitgeberanteilen unterschieden werden. Hinsichtlich der Arbeitgeberbeiträge dürfen die Sozialversicherungsträger nicht den anderen Gläubigern vorgezogen werden, sodass Zahlungen der Arbeitgeberbeiträge nach Insolvenzreife grundsätzlich sorgfaltswidrig sind und zu einem Schadensersatzanspruch der Gesellschaft gegen den Geschäftsführer führen. Nicht zu beanstanden ist jedoch, wenn der Geschäftsführer seiner Verpflichtung zur Abführung der Arbeitnehmeranteile der Sozialversicherung nachkommt.

BGH, Urteil vom 18.01.2010, II ZA 4/09
Der Betrieb 2010, 436ZIP 2010, 368

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