Depré Rechtsanwalts AG

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Urteile im Versicherungs- und Straßenverkehrsrecht

Auf diesen Seiten finden Sie Urteile zu den Tätigkeitsschwerpunkten der Depré Rechtsanwalts AG.

Urteile im Versicherungs- und Straßenverkehrsrecht

20.03.2012Haftpflichtversicherer darf einen Anwalt für Versicherungsnehmer beauftragen

Nach Auffassung des OLG Koblenz ist der Haftpflichtversicherer nach den Versicherungsbedingungen (AHB) bevollmächtigt, alle zur Beilegung oder Abwehr des Anspruchs zweckmäßig erscheinenden Erklärungen im Namen des Versicherungsnehmers abzugeben. Dem Versicherer ist es somit erlaubt, namens und in Vollmacht des gerichtlich auf Schadensersatz in Anspruch genommenen Versicherungsnehmers einen Anwalt mit der Prozessführung zu beauftragen. Dass der Versicherungsnehmer wiederum diesem Rechtsanwalt selbst keine Vollmacht erteilt hat, ist wegen § 88 Abs. 2 ZPO unschädlich.

OLG Koblenz, Beschluss vom 20.03.2012 - 5 U 76/12

17.02.2012Ausschlussklausel für Anlagegeschäfte in der Rechtsschutzversicherung

Eine Klausel in der Rechtsschutzversicherung, nach der kein Rechtsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in ursächlichem Zusammenhang mit der Anschaffung oder Veräußerung von Effekten (beispielsweise Aktien, Investmentanteilen) besteht, ist nach der Auffassung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main wirksam. Ein Deckungsausschluss für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in ursächlichem Zusammenhang mit der Beteiligung an Kapitalanlagemodellen, auf welche die Grundsätze der Prospekthaftung anwendbar sind (z.B. Abschreibungsgesellschaften, Immobilienfonds), ist dagegen unwirksam. Das Gericht hatte ausführlich zu prüfen, ob die jeweiligen Klauseln in den Versicherungsbedingungen noch transparent und daher für wirksam waren. Die wurde nur teilweise bejaht.

OLG Frankfurt, Urteil vom 17.02.2012 - 7 U 102/11

09.11.2011Kein Risikoausschluss bei Fällen großer Bäume

Viele Versicherungsbedingungen von Haftpflichtversicherungen sehen einen Ausschluss des Versicherungsschutzes für Gefahren einer ungewöhnlichen und gefährlichen Beschäftigung vor. Der Versicherer möchte hierdurch sein Risiko begrenzen, in Anspruch genommen zu werden. Dieses Risiko kann nämlich dadurch erhöht sein, dass der Versicherungsnehmer häufig besonders gefährliches Verhalten an den Tag legt. Ein solches Verhalten setzt allerdings voraus, das es auf längere Dauer angelegt ist und so einen von den normalen Gefahren des täglichen Lebens abgrenzbaren Bereich besonderer Gefahrenlagen bildet. Der BGH hat nun entschieden, dass allein das Fällen dreier großer Bäume innerhalb eines Tages ist keine solche Beschäftigung darstellt, die auf längere Dauer angelegt ist.

BGH, Urteil vom 09.11.2011 - IV ZR 115/10

21.09.2011Reisekrankenversicherung - Was ist eine «unerwartete» Erkrankung?

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat unlängst zur Frage der Reisekrankenversicherung und der "unerwarteten Erkrankung" entschieden. Eine akute, mithin im versicherten Zeitraum neu und plötzlich auftretende Erkrankung genießt Versicherungsschutz im Rahmen einer Reiseversicherung, während die Behandlung bereits bestehender und bekannter Vorerkrankungen vom Versicherungsschutz ausgenommen sind. Entscheidend ist nach Auffassung des BGH, welche Informationen dem Versicherungsnehmer durch behandelnde Ärzte gegeben worden waren, und wie konkret aus seiner Sicht die Erkrankungsgefahr war. Ob das medizinische Risiko infolge von Vorerkrankungen objektiv erhöht war, spiele eine Nebenrolle.

BGH, Beschluss vom 21.09.2011 - IV ZR 227/09

30.06.2011Rechtsschutzversicherung: Regelung, die Kosten gering zu halten, ist teilweise unwirksam

Die in § 17 Abs. 5 c) cc) ARB 2000 normierte Obliegenheit des Versicherungsnehmers, alles zu vermeiden, was eine unnötige Erhöhung der Kosten oder eine Erschwerung ihrer Erstattung durch die Gegenseite verursachen könnte, ist nach Auffassung des Landgerichts Dortmund unwirksam. Eine solche Regelung, so das Gericht, verstoße gegen das Transparenzgebot und benachteilige die Versicherungsnehmer unangemessen gemäß § 307 Abs. 1 S. 2 BGB.

LG Dortmund, Urteil vom 30.06.2011, 2 O 420/10

22.06.2011Leistungskürzung auf Null bei absoluter Fahruntüchtigkeit möglich

Der Versicherungsnehmer nimmt den Versicherer aus einer Fahrzeugvollversicherung wegen eines Unfalls in Anspruch. Er befand sich auf der Rückfahrt von einem Rockkonzert, kam am 13.07.2008 gegen 7:15 Uhr mit seinem PKW außerorts in einer Kurve von der Fahrbahn ab und prallte gegen einen Laternenpfahl. Eine bei ihm um 8:40 Uhr durchgeführte Blutentnahme ergab eine Blutalkoholkonzentration von 2,70 Promille. Der Vericherer verweigerte jede Leistung. Der Fall landete beim BGH. Dieser hat nun klargestellt, dass der Versicherer bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalles durch den Versicherungsnehmer in Ausnahmefällen die Leistung vollständig versagen. Im vorliegenden Urteil hat der BGH eine Kürzung auf Null bei absoluter Fahruntüchtigkeit eines Unfallfahrers bestätigt. Dazu bedürfe es aber stets der Abwägung der Umstände des Einzelfalles.

BGH, Urteil vom 22.06.2011 - IV ZR 225/10

25.05.2011Arglistanfechtung des Versicherers wegen verschwiegener Vorerkrankung

Eine Arglistanfechtung des Versicherers wegen verschwiegener Vorerkrankung ist nicht automatisch deswegen unwirksam, weil die Aufdeckung der arglistigen Täuschung auf einer zu weit gefassten und deshalb unwirksamen Schweigepflichtentbindung beruht. Dies hat der BGH entschieden. Vielmehr ist eine Abwägung zwischen den jeweiligen Rechtsverletzungen, deren Intensität und den verletzten Rechtsgütern vorzunehmen. Eine Anfechtung des Versicherungsvertrages durch den Versicherer wegen arglistigen Verschweigens einer Behinderung stellt keinen Verstoß gegen das AGG dar, wenn der Versicherer bei wahrheitsgemäßer Angabe der Behinderung verschiedene Möglichkeiten der Vertragsgestaltung bis hin zur Vertragsablehnung gehabt hätte.Vorliegend hatte der Versicherungsnehmer den Versicherer über das Bestehen und die Behandlung des Morbus Crohn arglistig getäuscht. Die Abwägung ergebe nach Auffassung des BGH nicht, dass die Rechtsverletzung des Versicherers die des Versicherungsnehmers derart überwiege, dass dem Versicherer die Arglistanfechtung als unzulässige Rechtsausübung nach Treu und Glauben zu versagen sei.

BGH, Beschluss vom 25.05.2011 - IV ZR 191/09

12.05.2011Führerscheinentzug wegen nicht nachgewiesener Alkoholabstinenz

Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts Trier ist ein Autofahrer, der in der Vergangenheit unstreitig alkoholabhängig war und der auf Verlangen der Führerscheinstelle nicht nachgewiesen hat, dass er nach einer erfolgreichen Entwöhnungsbehandlung ein Jahr Alkoholabstinenz eingehalten und die Alkoholabhängigkeit überwunden hat, zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet. Die zuständige Fahrerlaubnisbehörde ist daher berechtigt, dem Autofahrer die Fahrerlaubnis aus Gründen der Verkehrssicherheit mit sofortiger Wirkung zu entziehen.

VG Trier, Urteil vom 12.05.2011, Az. 1 L 557/11.TR

09.03.2011Mobbing kann zur Arbeitsunfähigkeit im Sinn der Krankentagegeldversicherung führen

§ 1 MB/KT kann nach Auffassung des BGH von einem durchschnittlichen Versicherungsnehmer nicht dahingehend ausgelegt werden, dass er dann nicht arbeitsunfähig iSd der versicherungsvertraglichen Regelungen ist, wenn er zwar grundsätzlich seinen Beruf an einer Stelle ausüben kann, aber aufgrund der besonderen Umstände an seinem Arbeitsplatz daran gehindert ist. Der Versicherer ist daran gehindert, den Versicherungsnehmer auf einen anderen Vergleichsberuf zu verweisen. Es liegt dann nicht nur eine "Arbeitsplatzunverträglichkeit" vor.

BGH, Urteil vom 09.03.2011 IV ZR 137/10

01.03.2011An Unfallstelle abgegebene spontane Äußerung im Regelfall kein Schuldanerkenntnis

Im Verkehrsunfallprozess besitzt eine an der Unfallstelle abgegebene spontane Äußerung im Regelfall nicht die Rechtswirkungen eines konstitutiven oder deklaratorischen Schuldanerkenntnisses. Dies hat das Oberlandesgericht Saarbrücken entschieden. Allerdings ist die Schilderung eines Unfallbeteiligten im Rahmen der Beweiswürdigung nach § 286 ZPO als gewichtiges Indiz zu würdigen. Eine volle Umkehr der Beweislast kommt jedenfalls dann nicht in Betracht, wenn sich der Unfallgegner noch an Ort und Stelle weigert, seine mündliche Unfallschilderung schriftlich zu bestätigen.

OLG Saarbrücken, Urteil vom 01.03.2011 - 4 U 370/10

19.11.2010Krankheitskostenzusatzversicherung: Kosten für alternativmedizinische Behandlung

Wird in den Versicherungsbedingungen einer Krankheitskostenzusatzversicherung auch die Kostenerstattung für solche medizinisch notwendigen Behandlungsmethoden zugesichert, die angewandt werden, weil im konkreten Krankheitsfall keine geeignete schulmedizinische Methode zur Verfügung steht, darf die Versicherung die Erstattungsfähigkeit nicht nachträglich auf die Behandlungen lebensbedrohlicher, sonst inkurabler Krankheiten beschränken. Dementsprechend verurteilte das Oberlandesgericht Stuttgart die Versicherung zur Zahlung der Behandlungskosten für eine stationäre Schmerztherapie, bei der unter anderem die sogenannte Racz-Technik zum Einsatz kam, bei der ein Katheter in den Wirbelkanal eingeführt und ein Schmerzmittel eingespritzt wird. Ein Gutachter räumte ein, dass die Wirksamkeit der Kathetermethode zwar noch nicht durch Langzeitstudien bestätigt ist, sie werde jedoch täglich in zahlreichen Kliniken und Krankenhäusern erfolgreich durchgeführt.

Urteil des OLG Stuttgart vom 19.11.2009 7 U 60/09
VersR 2010, 523

17.09.2010Nachweispflicht bei Schaden in Waschanlage

Wird ein Pkw bei der Benutzung einer automatischen Waschanlage beschädigt, ist nicht ohne weiteres von einer Haftung des Anlagenbetreibers auszugehen. Vielmehr muss der Geschädigte nachweisen, dass die Ursache für die Beschädigung allein im Verantwortungsbereich des Waschanlagenbetreibers liegt. Nur aus dem Herausfahren der Radwaschbürste kann nicht zwingend auf eine Fehlfunktion der Anlage geschlossen werden.

Urteil des LG Paderborn vom 17.09.2009 5 S 3/09
DAR 2010, 206

24.08.2010Schaden bei versicherter Überführung eines Pkws aus dem Ausland

Ein Autofahrer hatte eine Versicherung abgeschlossen, die auch die Rückführung des Fahrzeuges aus dem Ausland umfasste. In den Versicherungsbedingungen hieß es, dass das Versicherungsunternehmen im Namen des Versicherten im Ausland ein Abschleppunternehmen beauftragt und dessen Kosten übernimmt. Nach der Überführung des in Holland liegen gebliebenen Wagens stellte der Versicherte erhebliche Beschädigungen fest. Er nahm deshalb die Versicherung auf Schadensersatz in Anspruch. Das Amtsgericht hielt die Versicherung für die falsche Beklagte und wies die Klage ab. Nach den Versicherungsbedingungen war auf Vermittlung der Versicherung ein Vertrag zwischen dem Fahrzeughalter und dem Abschleppunternehmen zustande gekommen. Daher hätten Schadensersatzansprüche wegen Transportschäden ausschließlich an dieses Unternehmen gerichtet werden müssen.

Urteil des AG München vom 24.08.2009 242 C 9706/09
Justiz Bayern online

03.08.2010Kreisverkehr beendet Geschwindigkeitsbeschränkung

Die durch ein Verkehrsschild kurz vor der Einfahrt eines außerörtlichen Kreisverkehrs angeordnete Höchstgeschwindigkeit gilt nach Verlassen des Kreisverkehrs nicht mehr fort, sofern sie nicht durch ein weiteres Verkehrsschild erneut angeordnet wird.

Beschluss des OLG München vom 03.08.2009 24 U 252/09
DAR 2010, 206

16.06.2010Gastronomie-Versicherer haftet nicht bei nicht gemeldeter Schutzgelderpressung

Ein Gastwirt muss nach Abschluss einer Versicherung gegen Einbruchdiebstahl, Vandalismus und Beraubung den Versicherer darauf hinweisen, dass ihm ein "Schutzgelderpresser" mehrfach mit der Zerstörung seines Lokals gedroht hat. Eine derartige Bedrohung stellt eine mitteilungspflichtige Gefahrerhöhung für das versicherte Objekt dar, auch wenn die Täter zu diesem Zeitpunkt noch keinen konkreten Tatentschluss gefasst haben sollten. Die Mitteilung an die Versicherung soll dieser die Möglichkeit geben, durch zusätzliche Sicherungsmaßnahmen den Schadenseintritt zu verhindern. Unterbleibt der Hinweis und wird das versicherte Lokal später tatsächlich durch mehrere Einbrüche und massive Sachbeschädigungen heimgesucht, muss die Versicherung für den Vandalismusschaden nicht aufkommen.

Urteil des BGH vom 16.06.2010 IV ZR 229/09
Betriebs-Berater 2010, 1610

19.05.2010Anrechnung von Großkundenrabatten bei Schadensermittlung

Werden einem Unfallgeschädigten als Großkunden beim Kauf von Fahrzeugen Preisnachlässe eingeräumt, ist dies bei der Schadensberechnung zu berücksichtigen. Ansonsten würde ein Verstoß gegen das schadensrechtliche Bereicherungsverbot vorliegen. Der Gutachter kann daher bei der Schätzung des Wiederbeschaffungswerts des beschädigten Fahrzeugs einen entsprechenden Abschlag vornehmen.

Urteil des LG Magdeburg vom 19.05.2010 5 O 415/08
jurisPR-VerkR 13/2010, Anm. 4

14.04.2010Fahrzeugmangel: Nutzungsausfall auch bei Vertragsrücktritt

Der Käufer eines mangelhaften Fahrzeugs kann für die Dauer der Nachbesserung vom Verkäufer Nutzungsausfallentschädigung verlangen, wenn der Verkäufer den Mangel zu vertreten hat. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der Anspruch auf Nutzungsentschädigung für die Zeit, in der sich das Fahrzeug zu Nachbesserungsversuchen in der Werkstatt befand, auch dann nicht erlischt, wenn der Käufer wegen der Schwere bzw. Unbehebbarkeit des Mangels schließlich vom Kaufvertrag zurücktritt. Allerdings kann der Käufer im Hinblick auf die ihn treffende Schadensminderungspflicht gehalten sein, einen absehbar längeren mangelbedingten Ausfall durch die Anschaffung eines Interimsfahrzeugs zu überbrücken.

Urteil des BGH vom 14.04.2010 VIII ZR 145/09
NWB direkt 2010, 479

12.04.2010Fahrtenbuchauflage bei erstmaliger Geschwindigkeitsüberschreitung

Beruft sich ein Fahrzeughalter im Rahmen eines Bußgeldverfahrens auf sein Aussage- bzw. Zeugnisverweigerungsrecht, muss er sich darüber im Klaren sein, dass ihm dies als fehlende Mitwirkung bei der Feststellung des verantwortlichen Fahrzeugführers entgegengehalten und die Führung eines Fahrtenbuchs angeordnet werden kann. Das Verwaltungsgericht Neustadt a.d. Weinstraße hält die Anordnung einer 18-monatigen Fahrtenbuchauflage auch nach einer erstmaligen, allerdings gravierenden Geschwindigkeitsüberschreitung nicht für unverhältnismäßig. In dem entschiedenen Fall wurde ein Pkw statt mit erlaubten 70 km/h mit einer Geschwindigkeit von 129 km/h geblitzt. Die Behörde konnte den Fahrer nicht ermitteln. Der Fahrzeughalter gab an, er könne sich nicht erinnern, wem er das Auto geliehen habe. Bei einer derart gravierenden Geschwindigkeitsüberschreitung, die ein Bußgeld i.H.v. 240 Euro, ein Monat Fahrverbot und vier Punkte im Verkehrszentralregister vorsieht, war für das Gericht entscheidend, dass es im Wiederholungsfall möglich sein muss, den Fahrer zu ermitteln. Somit war es unerheblich, dass sich der Fahrzeughalter bislang nichts hatte zuschulden kommen lassen.

Urteil des VG Neustadt (Weinstraße) vom 12.04.2010 3 L 281/10.NW
Pressemitteilung des VG Neustadt

09.04.2010Nutzungsausfall bei überlanger Reparaturdauer

Wer infolge eines Verkehrsunfalls auf sein Fahrzeug während der Reparatur verzichten muss, kann entweder die Kosten für einen Mietwagen oder sogenannten Nutzungsausfall beanspruchen. Zieht sich die Reparatur über mehrere Monate hin, kann der Geschädigte gehalten sein, ein Interimsfahrzeug zu erwerben, wenn die Kosten hierfür voraussehbar deutlich niedriger sind als die Mietwagenkosten bzw. der Nutzungsausfallschaden. Ist der Geschädigte zur Anschaffung eines Ersatzfahrzeugs finanziell nicht in der Lage, muss er den Unfallgegner bzw. dessen Haftpflichtversicherung darauf hinweisen und eine entsprechende Vorschusszahlung verlangen.

Urteil des KG Berlin vom 09.04.2010 12 U 23/08
DAR 2010, 138

18.03.2010Anerkennung einer tschechischen Fahrerlaubnis

Nach EU-Recht darf ein Führerschein nur von dem Mitgliedstaat ausgestellt werden, in dem der Führerscheinerwerber seinen ordentlichen Wohnsitz hat. Damit soll der "Führerscheintourismus" unterbunden werden, wenn einem Kraftfahrer zuvor in seinem Heimatland die Fahrerlaubnis entzogen wurde. Nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz berechtigt die Verletzung des Wohnsitzerfordernisses jedoch nicht generell dazu, einem im EU-Ausland erworbenen Führerschein die Geltung im Inland zu versagen. Demnach sollen deutsche Behörden nicht berechtigt sein, einer von einem Deutschen, der hier noch nie einen Führerschein besessen hat, in Tschechien erworbenen Fahrerlaubnis die Anerkennung allein deshalb zu versagen, weil der Fahrerlaubnisinhaber in Deutschland seinen ordentlichen Wohnsitz hat.

Urteil des OVG Rheinland-Pfalz vom 18.03.2010 10 A 11244/09.
OVGVD 2010, 144

16.03.2010Keine Vollstreckung eines österreichischen "Straferkenntnisses"

Das Fahrzeug eines in Hamburg wohnhaften Deutschen wurde mehrmals in einer gebührenpflichtigen Parkzone in Wien abgestellt. Da sich der Halter gegenüber den österreichischen Behörden weigerte, Auskunft über die Person zu geben, der er sein Fahrzeug überlassen hatte, erließ die zuständige Behörde gegen ihn ein "Straferkenntnis" (vergleichbar mit einem deutschen Bußgeldbescheid) über rund 350 Euro. Weil der Mann nicht zahlte, ersuchte der Magistrat der Stadt Wien die Finanzbehörde Hamburg, im Wege der Amts- und Rechtshilfe die Geldbuße gegenüber dem Fahrzeughalter zu vollstrecken. Die Behörde verweigerte die Vollstreckung. Das daraufhin angerufene Hamburger Finanzgericht bestätigte, dass das "Straferkenntnis" gegen wesentliche Rechtsgrundsätze der verfassungsmäßigen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland verstößt und daher hier nicht vollstreckt werden darf. Hierzulande ist niemand verpflichtet, Auskunft über Namen und Anschrift der Personen zu geben, denen er sein Kraftfahrzeug zu bestimmten Zeiten überlassen hat. Die Verhängung einer Geldstrafe würde in Deutschland daher gegen das Verbot des Zwangs zur Selbstbezichtigung und gegen das Schweigerecht des Angeklagten verstoßen. Das Finanzgericht hat die Beschwerde an den Bundesfinanzhof zugelassen.

Urteil des FG Hamburg vom 16.03.2010 1 V 289/09
DAR 2010, 281

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