Auf diesen Seiten finden Sie Urteile zu den Tätigkeitsschwerpunkten der Depré Rechtsanwalts AG.
Urteile im Wirtschaftsrecht
28.03.2012Widerrufsrecht bei Telefongespräch
Bekanntermaßen steht einem Verbraucher bei Vertragsabschlüssen unter der ausschließlichen Verwendung von Fernkommunikationsmitteln ein gesetzliches Widerrufsrecht zu auf welches er durch den Unternehmer hingewiesen werden muss. Das OLG Koblenz hat sich in der vorbezeichten Entscheidung mit der Frage beschäftigt, ob dies in entsprechender Art auch gilt, wenn der Verbraucher einen bestehenden Vertrag per Fernkommunikationmittel - z.B. im Rahmen eines Telefongesprächs - ändert. Das OLG Koblenz hat in seinem Urteil ausgeführt: „Der Verbraucher ist in gleichem Umfang in Bezug auf den Abänderungsvertrag wie bei einem Erstvertrag schutzwürdig“. Dabei setzt das OLG Koblenz allerdings voraus, dass die Vertragsänderung neue, „wesentliche Vertragsinhalte gegenüber der ursprünglichen Vereinbarung“ betrifft, wie zum Beispiel dem Leistungsgegenstand. Das Widerrufsrecht entfalle nur dann, wenn sich der Verbraucher unmittelbar vor dem Telefonat im Rahmen eines persönlichen Kontaktes bei dem Unternehmen über die neuen Vertragsbedingungen informiert habe. In diesem Fall müsse der Kunde nicht mehr vor Übereilung geschützt werden.
OLG Koblenz, Urteil vom 28.03.2012 - 9 U 1166/11
06.03.2012Nichtanzeige der Neugründung kann zur Unterbilanzhaftung führen
Nimmt eine GmbH Geschäfte auf, die einen geänderten Unternehmensgegenstand betreffen, so ist dies als Neugründung anzusehen und muss gegenüber dem Registergericht angezeigt werden. Zugleich ist die Auffüllung des Gesellschaftsvermögens bis zur Höhe des in der Satzung ausgewiesenen Stammkapitals nachzuweisen. Wird dies unterlassen, so kann nach Ansicht des BGH auch der Erwerber von Geschäftsanteilen im Rahmen der Unterbilanzhaftung in Anspruch genommen werden.
BGH, Urteil vom 06.03.2012 - II ZR 56/11
24.01.2012Beweisvereitelung des Geschäftsführers bei Verletzung der Buchhaltungspflichten
In seiner Entscheidung hat der BGH ausgeführt, dass es nicht zu Lasten der Gläubiger einer Gesellschaft gehen kann, wenn der Geschäftsführer seine handels- und gesellschaftsrechtlichen Buchführungspflichten verletzt. Der BGH bejaht einen Schadensersatzanspruch nach § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 64 Abs. 1 GmbHG a.F. (jetzt § 15a InsO) des Klägers, obwohl dieser nicht in der Lage war, die wirtschaftliche Situation der Gesellschaft nachzuweisen, für die der betroffene Geschäftsführer handelte. Das Fehlen der buchhalterischen Unterlagen wertet das Gericht als Beweisvereitelung zu Lasten des Geschäftsführers.
BGH, Urteil vom 24.01.2012 - II ZR 119/10
02.11.2011Keine Pflicht zur Einreichung einer neuen Gesellschafterliste durch den Notar bei Umfirmierung eines Gesellschafters
Nach der Auffassung des OLG Hamm ist ein Notar nicht verpflichtet, die geänderte Gesellschafterliste einer GmbH zum Handelsregister einzureichen, wenn er nur die Umfirmierung eines GmbH-Gesellschafters beurkundet hat. Etwas anderes könne nur dann gelten, wenn der Notar über die Beteiligungsverhältnisse in der GmbH zuverlässig unterrichtet sei.
OLG Hamm, Beschluss vom 02.11.2011, 27 W 100/11
07.09.2011 Die Veräußerung von Unternehmensteilen führt nicht automatisch zur Beeinträchtigung von Aktionärsrechten
Das durch Art. 14 I GG geschützte Eigentumsrecht des Aktionärs wird grundsätzlich nicht durch die Veräußerung von Unternehmensteilen im Rahmen einer Umstrukturierung eingeschränkt. Nach der Ansicht des BVerfG werden durch derartige Maßnahmen regelmäßig mitgliedschaftlichen Aktionärsrechte nicht eingeschränkt. Infolgedessen ist eine Beteiligung der Hauptversammlung nicht zwingend aufgrund der verfassungsrechtlichen Vorgaben notwendig.
BVerfG, Beschluss vom 07.09.2011, 1 BvR 1460/10
28.07.2011Abfindungsanspruch des kündigenden Gesellschafters
Wird der Geschäftsanteil eines Gesellschafters eingezogen, nachdem der Gesellschafter bereits seinen Austritt erklärt hat, so ist die Situation mit einem gemäß dem Gesellschaftsvertrag vorgesehenen Ausschluss mit sofortiger Wirkung vergleichbar. Der Abfindungsanspruch des kündigenden Gesellschafters und der mit diesem Anspruch zusammenhängende Auskunftsanspruch des ausscheidenden Gesellschafters entstehen mit Zugang der Kündigungserklärung des Gesellschafters.
OLG München, Urteil vom 28.07.2011, 23 U 750/11
16.06.2011Verschuldensunabhängige Mängelhaftung für Ein- und Ausbaukosten
Entgegen früheren Urteile des Bundesgerichtshofes hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass der Verkäufer einer mangelhaften Sache im Rahmen seiner Nacherfüllungspflicht die Kosten des Ein- und Ausbaus zu tragen hat. Das gilt selbst dann, wenn der Verkäufer die Lieferung mangelhafter Waren nicht verschuldet hat, weil er aufgrund der Lieferung mangelhafter Ware den Kaufvertrag nicht ordnungsgemäß erfüllt hat und daher die Folgen der Schlechterfüllung zu tragen hat.
EuGH, Entscheidungen vom 16.06.2011 (C-65/09 und C-87/09)
11.05.2011Neugründung einer Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) nicht durch Abspaltung möglich
Der BGH hat die Gründung einer UG durch Spaltung zur Neugründung aufgrund der Vorgaben des § 5a II 2 GmbHG abgelehnt. Begründet wird die Entscheidung damit, dass die Gründung durch Abspaltung nach § 123 II Nr. 2 UmwG oder durch Ausgliederung nach § 123 III Nr. 2 UmwG für den neuen Rechtsträger immer eine Sacheinlagenerbringung bedeutet. Dem entsprechend gibt § 138 UmwG auch die Erstellung eines Sachgründungsberichts vor.
BGH, Beschluss vom 11.04.2011, II ZB 9/10
07.04.2011Ausschluss der Aufrechnung durch AGB im Architektenvertrag ist unwirksam
Die in den allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Architektenvertrags enthaltene Klausel „Eine Aufrechnung gegen den Honoraranspruch ist nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung zulässig“ ist nach § 9 Abs. 1 AGB-Gesetz (entspricht heute der Regelung des § 307 Abs. 1 BGB) unwirksam. Nach den Ausführungen des BGH beinhaltet die Klausel eine unangemessene Benachteiligung des Vertragspartners und somit vorliegend des Bauherren. Der Umstand, dass der Bauherr aufgrund des Aufrechnungsverbots gezwungen sei, eine nicht vertragsgerechte Leistung auch dann befriedigen zu müssen, wenn ihm Gegenansprüche aus Mängelbeseitigungs- oder Fertigstellungskosten zustehen könnten, verstosse gegen Treu und Glauben.
BGH, Urteil vom 07.04.2011, VII ZR 209/07
22.03.2011Anfechtung eines wirksam eingetragenen Hauptversammlungsbeschlusses
Ein Minderheitsaktionär ist nicht daran gehindert, einen Beschluss anzufechten, der wirksam in das Handelsregister eingetragen worden ist und die Übertragung der Aktien auf den Hauptaktionär vorsieht. Es kommt hierbei auch nicht darauf an, ob die Klage erst nach Eintragung des Beschlusses zugestellt wird. Hierbei weicht der BGH vom Grundsatz ab, dass ein Kläger nur dann befugt ist, einen Hauptversammlungsbeschluss anzufechten, wenn er bei Klagezustellung Gesellschafter ist.
Urteil des BGH vom 22.03.2011 II ZR 229/09
03.11.2010Handelsregistereintragung nur bei genauer Angabe des Unternehmensgegenstandes
Die Eintragung eines Unternehmens in das Handelsregister erfordert eine möglichst präzise Angabe des Unternehmensgegenstandes und dessen Schwerpunktes. Allgemein gehaltene Angaben wie "Handel und Vertrieb von Verbrauchs- und Konsumgütern, soweit der Handel nicht einer besonderen Erlaubnis bedarf" oder Leerformeln wie "Betrieb eines Kaufmannsgeschäfts", "Handel mit Waren aller Art", "Produktion und Vertrieb von Waren aller Art" reichen nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf hierzu nicht aus.
Urteil des OLG Düsseldorf vom 03.11.2010
I-3 Wx 231/10
GmbHR 2010, 1261
11.10.2010Verfahrensregeln bei Neuvergabe von Linienverkehrsgenehmigungen
Ein Busunternehmer setzte sich gerichtlich gegen eine Behördenentscheidung zur Wehr, mit der eine befristete Linienverkehrsgenehmigung nicht mehr verlängert wurde. Die Genehmigung wurde stattdessen einem Konkurrenten erteilt, der den Preis unterboten hatte. Der Rechtsstreit ging bis vor das Bundesverfassungsgericht, das folgende Grundsätze für derartige Verfahren aufstellte: Nach Ansicht der Verfassungsrichter ist allein die Weitergabe eingehender Anträge auf eine Linienverkehrsgenehmigung von der Behörde an andere Unternehmer, um diesen die Möglichkeit einzuräumen, anschließend mit dieser Kenntnis eigene, konkurrierende Anträge zu stellen, grundsätzlich rechtlich nicht zu beanstanden. Die Genehmigungsbehörde muss dann aber zur Gewährleistung eines chancengleichen Wettbewerbs dafür Sorge tragen, dass der erste Antragsteller, dessen Angebot an (mögliche) Mitbewerber weitergeleitet wurde, auf die eingehenden konkurrierenden Anträge reagieren kann. Die Genehmigungsbehörde darf das Auswahlverfahren nicht zu einem für die beteiligten Anbieter nicht vorhersehbaren, beliebigen Zeitpunkt für beendet erklären. Vielmehr muss in der Regel im Voraus ein für alle Beteiligten verbindlicher Termin zur Abgabe des letzten Antrags festgelegt werden.
Urteil des BVerfG vom 11.10.2010
1 BvR 1425/10
BVerfG online
30.09.2010Staatliche Anerkennung eines privaten Nachhilfeinstituts
Nachhilfeinstitute sind von der Umsatzsteuer befreit, wenn die zuständige Behörde ihnen bescheinigt, dass sie "ordnungsgemäß" auf staatliche Prüfungen vorbereiten. Die zuständige Behörde (hier Regierung von Unterfranken) versagte einem Würzburger Nachhilfeinstitut eine solche Bescheinigung, weil von den insgesamt 26 Nachhilfelehrern nur zwei ausgebildete Lehrkräfte waren. Ansonsten unterrichteten Studenten verschiedener Fachrichtungen sowie verschiedene Fachkräfte mit Diplomabschluss. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat nun in diesem Zusammenhang entschieden, dass es ausreichend ist, wenn mindestens ein Viertel der Lehrkräfte eines Nachhilfeinstituts die Befähigung zum Lehramt besitzt und die übrigen Nachhilfelehrer jedenfalls fachlich geeignet sind. Nur wenn diese Mindestvoraussetzungen erfüllt sind, muss die Behörde die Befähigungsbescheinigung erteilen.
Urteil des BayVGH vom 30.09.2010
21 B 09.140
Justiz Bayern online
28.07.2010Aufhebung einer GmbH-Geschäftsordnung
Hat sich eine GmbH eine Geschäftsordnung für die Geschäftsführung gegeben, in der für bestimmte Geschäftsführungsmaßnahmen die vorherige Zustimmung der Gesellschafterversammlung vorgesehen ist, kann nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm die Gesellschafterversammlung die Geschäftsordnung mit einfacher Mehrheit ändern oder aufheben. Dieser Beschluss unterliegt grundsätzlich nicht dem qualifizierten Mehrheitserfordernis für eine Satzungsänderung.
Urteil des OLG Hamm vom 28.07.2010
8 U 112/09
jurisPR-HaGesR 12/2010, Anm. 3
GmbHR 2010, 1033
12.07.2010GbR-Gesellschafter sperrt sich gegen Klageerhebung
Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), bei der Gesamtvertretung besteht, kann nur dann eine zulässige Klage erheben, wenn alle Gesellschafter der Prozessführung zustimmen. Weigert sich ein Gesellschafter, seine Zustimmung zur Klageerhebung zu erteilen, muss die GbR, bevor sie einen anderen verklagt, grundsätzlich zunächst in einem gesonderten Verfahren den "Verweigerer" auf Zustimmung zur Prozessführung verklagen. Erst dann kann das beabsichtigte Verfahren gegen den Dritten angestrengt werden.
Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 12.07.2010
5 U 33/10
MDR 2010, 1427
NZM 2010, 876
23.06.2010Bundesverwaltungsgericht verlangt Zurückhaltung von IHKs
Industrie- und Handelskammern haben als öffentlich-rechtliche Körperschaften auch öffentliche Aufgaben wahrzunehmen. Bei der Aufgabe, die gewerbliche Wirtschaft gegenüber dem Staat zu vertreten, müssen sie allerdings das höchstmögliche Maß an Objektivität walten lassen und dürfen keine reine Interessenvertretung einzelner Unternehmen oder Gruppen sein. Das setzt voraus, dass ihre Äußerungen sachlich sind und sie die notwendige Zurückhaltung wahren. Die bestehende Pflichtmitgliedschaft der Gewerbetreibenden ist nur gerechtfertigt, wenn deren Gesamtinteresse, das die Kammern wahrzunehmen haben, durch die nach Gesetz und Satzung zuständigen Gremien ermittelt wurde. In dem vom Bundesverwaltungsgericht verhandelten Fall der sogenannten "Limburger Erklärung" fehlte es daran, da die Verlautbarung erst nach ihrer Veröffentlichung von der Vollversammlung der IHK genehmigt wurde. Das macht sie auch unabhängig von ihrem Inhalt rechtswidrig. Geklagt hatte ein Reisebüro gegen einzelne Äußerungen der Kammer zu Themen der Bildungs-, Forschungs-, Umwelt-, Energie- und Verkehrspolitik, die seinen Interessen widersprachen.
Urteil des BVerwG vom 23.06.2010 AZ: 8 C 20.09
Pressemitteilung des BVerwG
16.06.2010Zahlungsverweigerungsrecht des Leasingnehmers nach erklärtem Rücktritt
In einer Grundsatzentscheidung hat der Bundesgerichtshof die umstrittene Rechtsfrage geklärt, unter welchen Voraussetzungen ein Leasingnehmer berechtigt ist, die Zahlung der Leasingraten zu verweigern, wenn er wegen eines Mangels der Leasingsache gegenüber dem Lieferanten den Rücktritt vom Kaufvertrag erklärt hat. Im entschiedenen Fall ging es um einen geleasten Pkw. In dem Leasingvertrag war - wie üblich - geregelt, dass sich der Leasingnehmer wegen Fahrzeugmängeln ausschließlich an den Autohändler zu halten hat und seine Gewährleistungsrechte im eigenen Namen geltend machen darf. An dem Leasingwagen traten erhebliche Mängel auf, worauf der Leasingnehmer den Rücktritt erklärte. Obwohl der Autohändler damit nicht einverstanden war, stellte der Leasingnehmer die Zahlung der Leasingraten ein. Dies akzeptierte nunmehr die Leasinggesellschaft nicht und verlangte die Erfüllung des Leasingvertrags. Die Karlsruher Richter kamen zu dem Ergebnis, dass der Leasingnehmer zumindest zu diesem Zeitpunkt nicht berechtigt war, seine Zahlungen einzustellen. Ob die Rücktrittserklärung des Leasingnehmers die Rückabwicklung des Kaufvertrags und damit zugleich den Wegfall der Geschäftsgrundlage des Leasingvertrags bewirkt, muss, wenn der Lieferant den Rücktritt nicht akzeptiert, gerichtlich geklärt werden und steht daher erst mit dem Eintritt der Rechtskraft des Urteils im Gewährleistungsprozess gegen den Lieferanten fest. War der Rücktritt danach gerechtfertigt, muss der Leasingnehmer endgültig keine Leasingraten mehr leisten. Der Leasingnehmer soll nach der Entscheidung jedoch bereits dann zur vorläufigen Einstellung der Zahlung der Leasingraten berechtigt sein, wenn er wegen des erklärten Rücktritts klageweise gegen den Lieferanten vorgeht.
Urteil des BGH vom 16.06.2010 VIII ZR 317/09
NSW BGB § 535
14.04.2010BGH erweitert Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung nach Rücktritt vom Kaufvertrag
Der Bundesgerichtshof hat in einem früheren Urteil entschieden, dass der Käufer einer mangelhaften Sache für die Dauer der Nachbesserung Nutzungsausfallentschädigung vom Verkäufer verlangen kann, wenn dieser den Mangel zu vertreten hat. Die Karlsruher Richter haben die Verkäuferhaftung nun weiter ausgedehnt. Danach kann auch ein Käufer, der nach Fehlschlagen der Nachbesserung vom Vertrag zurückgetreten ist, Nutzungsausfallentschädigung bis zu einer Ersatzbeschaffung verlangen. Begrenzt wird der Anspruch auf Ersatz des Nutzungsausfallschadens allerdings durch die Schadensminderungspflicht des Käufers z.B. zur zeitnahen Ersatzbeschaffung.
Urteil des BGH vom 14.04.2010VIII ZR 145/09
Schaden-Praxis 2010, 234
11.03.2010Unangemessene Provision bei Übernahme eines Leiharbeiters
Nach § 9 Nr. 3 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) sind grundsätzlich Vereinbarungen möglich, die eine angemessene Vergütung zwischen Verleiher und Entleiher für die nach dem vorangegangenen Verleih eines Arbeitnehmers erfolgte Vermittlung vorsehen. Diese Provisionsvereinbarung ist jedoch dann nicht mehr angemessen, wenn sie nicht nach der Dauer des vorangegangenen Verleihs gestaffelt ist. Sie verstößt gegen § 9 Nr. 3 1. Hs. AÜG und ist unwirksam. Dem liegen nicht zuletzt sozialpolitische Überlegungen des Gesetzgebers zugrunde, wonach überhöhte Vermittlungsprovisionen den Entleiher abhalten könnten, mit dem Leiharbeitnehmer ein festes Arbeitsverhältnis einzugehen. Je länger er den Mitarbeiter zunächst als Leiharbeitnehmer beschäftigt hat, umso geringer muss die spätere Vermittlungsgebühr bei Übernahme ausfallen. In seiner Entscheidung weist der Bundesgerichtshof ausdrücklich darauf hin, dass eine nach vorstehenden Grundsätzen unwirksame Provisionsvereinbarung auch nicht durch eine angemessene Regelung ersetzt werden kann. Ist die Provisionsvereinbarung wegen Unangemessenheit unwirksam, geht der Verleiher daher völlig leer aus.
Urteil des BGH vom 11.03.2010 III ZR 240/09
RdW 2010, 309
10.03.2010Neuwagenkauf: Käufer muss Gelegenheit zur Nachbesserung geben
Dem Käufer einer mangelhaften Sache stehen grundsätzlich keine Gewährleistungsansprüche (Rückgängigmachung des Kaufvertrags, Minderung oder Schadensersatzanspruch) zu, wenn er den Verkäufer nicht vorher vergeblich zur Nacherfüllung aufgefordert hat. Die Obliegenheit des Käufers, dem Verkäufer Gelegenheit zur Nacherfüllung zu geben, beschränkt sich dabei nicht auf eine mündliche oder schriftliche Aufforderung zur Nacherfüllung. Vielmehr muss er dem Verkäufer die Kaufsache zur Überprüfung der erhobenen Mängelrügen zur Verfügung stellen. Der Käufer eines Neuwagens darf daher die Verbringung des Wagens in die Werkstatt nicht mit der Begründung verweigern, er befürchte, dass die festgestellten Defekte der Elektronik trotz Nachbesserungen immer wieder auftreten würden. Der Bundesgerichtshof folgte dieser Argumentation des Kunden nicht und versagte ihm den eingeklagten Anspruch auf Lieferung eines neuen Fahrzeugs.
Urteil des BGH vom 10.03.2010 VIII ZR 310/08
Betriebs-Berater 2010, 710
DAR 2010, 328
08.02.2010Einschränkung des Rede- und Fragerechts von Aktionären
Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs darf das Rede- und Fragerecht von Aktionären in der Hauptversammlung beschränkt werden. Das Aktiengesetz gibt dem Versammlungsleiter eine entsprechende Ermächtigung. Auch halten es die Karlsruher Richter für zulässig, den Debattenschluss auf 22.30 Uhr festzusetzen, um eine Beendigung der Hauptversammlung am selben Tag sicherzustellen.
Urteil des BGH vom 08.02.2010 II ZR 94/08
Betriebs-Berater 2010, 385
28.01.2010Verfall von Bonuspunkten einer Fluggesellschaft
Eine namhafte Fluggesellschaft kündigte im September 2007 ihren Bonuspunkteprogramm-Teilnehmern die Einstellung des Flugprämienprogramms zum 31. Oktober 2007 an und räumte ihnen die Möglichkeit ein, die gesammelten Punkte auf das Bonusprogramm einer anderen Fluggesellschaft zu übertragen. Zugleich kündigte sie den Teilnehmervertrag und wies ihre Kunden darauf hin, dass sie nach den Teilnahmebedingungen (nur) noch bis zum 30. April 2008 Flüge buchen können, die bis zum 31. Oktober 2008 stattfinden müssten. Ein regelmäßiger Fluggast hielt die Teilnahmebedingungen der Fluggesellschaft insoweit für unwirksam und verlangte die Einlösung seiner Bonuspunkte - wie ursprünglich vereinbart - noch innerhalb von fünf Jahren nach dem jeweiligen Flugdatum. Ferner beanspruchte er die Gutschrift weiterer Punkte für einen Flug im Dezember 2007. Anders als die Vorinstanzen hielt der Bundesgerichtshof die entsprechenden Regelungen des Bonusprogramms für unwirksam. Zwar ist die Gesellschaft berechtigt, ihr Flugprämienprogramm jederzeit einzustellen. Das Gericht sah jedoch in der für diesen Fall in den Teilnahmebedingungen vorgesehenen Verkürzung der Gültigkeitsdauer der Bonuspunkte auf bis zu ein Zehntel der ursprünglichen Gültigkeit eine unangemessene Benachteiligung des Reisenden. Dieser kann u. U. Schwierigkeiten haben, innerhalb von nur sechs Monaten passende Prämienflüge zu buchen. Das Argument, die Bonuspunkte seien eine freiwillige Leistung der Fluggesellschaft, hielten die Karlsruher Richter nicht für stichhaltig, da es sich bei der Gutschrift der Bonuspunkte der Sache nach um einen bei Flugbuchung vereinbarten - mit dem Preis für künftige Flüge zu verrechnenden - Rabatt handelt. An diese Vereinbarung bleibt die Gesellschaft für die vereinbarte Laufzeit gebunden. Der angebotene Wechsel in ein anderes Flugprämienprogramm war unbeachtlich, weil dieses Flugprämienprogramm nicht in jeder Hinsicht gleichwertig war.
Urteil des BGH vom 28.01.2010 Xa ZR 37/09
Pressemitteilung des BGH