Firmenübergabe? Nicht immer gibt es geeignete Nachfolger in der eigenen Familie. Da heißt es dann außerhalb des eigenen Umfelds suchen, um einen kompetenten Nachfolger zu finden, der im Sinne des Unternehmens und der Mitarbeiter agiert.
Lebenswerk als bleibende Substanz
Doch wer auch immer nach Ihnen die Unternehmensleitung übernimmt, Sie haben es verdient, die Früchte Ihres Lebenswerks sorgenfrei zu genießen. Dabei gilt es natürlich, das Familienvermögen nicht nur in der Substanz zu erhalten, sondern es in Ihrem Sinne weiter zu verwenden. Zudem sollen Erben und Nachfolger nicht in Streit geraten, der in kostspieligen rechtlichen Auseinandersetzungen enden kann.
Als vorausschauender Unternehmer sollten Sie frühzeitig Ihr Alterseinkommen sowie Ihre Familie absichern. Gerne beraten wir Sie mit Blick in die Zukunft. Z.B. zu
- Testament
- Vermächtnis
- Schenkungen
- Eheverträgen
Ihre Ansprechpartner:
Peter Depré
Fachanwalt für Insolvenzrecht
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Wirtschaftsmediator (cvm)
Dr. Karl-Heinz Belser
Fachanwalt für Erbrecht
Fachanwalt für Steuerrecht
Dr. Friedrich L. Cranshaw
Rechtsanwalt
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