Asset Protection (Sicherung des Lebenswerkes)

In diesem Spezialsegment befassen wir uns mit der Sicherung des Vermögens gegen Risiken aus dem Unternehmensbereich, resultierend aus dortiger Tätigkeit bzw. dort tätig gewesener Geschäftsleiter (Vorstand, Geschäftsführer) oder als Aufsichtsrat oder als Gesellschafter bzw. Aktionär. Wir beraten im privaten Bereich die wichtigsten Gestaltungsmöglichkeiten unter Berücksichtigung der tangierten Rechtsgebiete, wie insbesondere des Sanierungs- und Insolvenzrechts, des Gesellschaftsrechts, des Erbrechts, des Ehegüterrechts sowie des Steuerrechts, vom Umwandlungssteuerrecht über das Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht bis zum Umwandlungsrecht.

Wer risikoträchtige Aufgaben übernimmt bzw. übernommen hat, läuft Gefahr, dass sich Risiken aus dem Betrieb sich auf das Privatvermögen auswirken. Um sich dagegen abzusichern, ist beispielsweise die Wahl von bestimmten Rechtsformen notwendig. Auch Vermögensübertragungen müssen frühzeitig erfolgen, dass sie nicht von einem Gläubiger oder gegebenenfalls vom Insolvenzverwalter angefochten werden können. Welche Gestaltung im Einzelfall sinnvoll ist, ist stets anhand der Umstände des Einzelfalls zu klären. Dafür stehen wir gerne zur Verfügung.