
Vermögensschutzkonzept für Geschäftsführer
D&O-Versicherung als Teil eines komplexen Risikoumfelds im Rahmen der Asset Protection
Dieser Beitrag von Herrn Depré und Herrn Dr. Steinkühler soll Geschäftsführern ein Vermögensschutzkonzept (sog. Asset-Protection-Strategie) für ihre zivilrechtlichen Risiken aufzeigen.
Auf den Seiten 124-127
Online zu lesen: Depré/Steinkühler - KSI 03.25, S. 124 ff.

Bauträgergesellschaften in der ökonomischen Krise
Phänomene und Steuerungsmechanismen (Teil II)
Fortsetzung des vorherigen Beitrags mit Teil II von Herrn Depré und Dr. Cranshaw in der September/Oktober Ausgabe 05.24 der Zeitschrift "Krisen-, Sanierungs- und Insolvenzberatung".
Behandelt werden die Instrumente der Krisenbewältigung.
Auf den Seiten 197 - 205
Online zu lesen: Depré/Cranshaw - KSI 05.24, S. 197 ff.

Bauträgergesellschaften in der ökonomischen Krise
Phänomene und Steuerungsmechanismen (Teil I)
Ein neuer Beitrag von Herrn Depré und Dr. Cranshaw in der Juli/August Ausgabe 04.24 der Zeitschrift "Krisen-, Sanierungs- und Insolvenzberatung".
Behandelt werden das Geschäftsmodell eines Bauträgers, die Abwicklung eines einzelnen Bauträgerprojekts sowie die Bauträgerstrukturen.
Auf den Seiten 162 - 169
Online zu lesen: Depré/Cranshaw - KSI 04.24, S. 162 ff.

Haftungsrisiken des GmbH-Geschäftsführers in der Insolvenz der Bauträger-GmbH
Ein Beitrag zum E-Book GMBH- GESCHÄFTSFÜHRUNG 2024
Aktuell sind zunehmend Bauträger-GmbHs insolvenzbedroht. Dies bedeutet, dass deren Geschäftsführer besonderen Risiken ausgesetzt
sind. In der Krise sind spezielle gesetzliche Anforderungen zu beachten, die dem Geschäftsführer als handelndes Organ der Gesellschaft mit
beschränkter Haftung zusätzliche Pflichten auferlegt, insbesondere einen Insolvenzantrag zu stellen.
Den Beitrag von Herrn Depré und Herrn Dr. Metoja können Sie hier downloaden.
Das gesamte E-Book können Sie hier downloaden: Kostenloses E-Book: GmbH-Geschäftsführung 2024 - Handelsblatt Live
Veröffentlicht durch euroforum (Teil der Handelsblatt Media Group)

Bekämpfung missbräuchlicher Ersteigerungen von Schrottimmobilien
Herr Rechtsanwalt Peter Depré nahm am 26. Juni 2024 an einer öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses teil. Der Rechtsausschuss befasste sich mit dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines „Gesetzes zur Bekämpfung missbräuchlicher Ersteigerungen von Schrottimmobilien“ (20/11308).
Das Echo der geladenen Expertinnen und Experten zum Schrottimmobilien-Missbrauchsbekämpfungsgesetz fiel dabei sehr unterschiedlich aus. Während etwa der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland sowie die Bundesvereinigung kommunaler Spitzenverbände die vorgeschlagene Regelung begrüßten, forderten beispielsweise der Deutsche Anwaltverein e.V. , vertreten durch Herrn Depré und der Bund Deutscher Rechtspfleger, von dem Vorhaben Abstand zu nehmen. Die neun geladenen Sachverständigen äußerten sich in schriftlichen Stellungnahmen sowie in der Anhörung.
Die vollständige Anhörung mit der Stellungnahme von Herrn Depré (ab 8:30 Min.) können sie in der Mediathek des Deutschen Bundestages anschauen.

Schrottimmobilien-Bekämpfungsgesetz
In der aktuellen Ausgabe der ZfIR 7/24 setzen sich Herr Depré und Herr Dr. Cranshaw kritisch mit dem § 94a ZVG-RegE aus dem neuen Schrottimmobilien-Bekämpfungsgesetz auseinander.
Dieser Beitrag beleuchtet neben den Änderungen des RefE durch den ReGE auch die systematische Einordnung der neuen Regelungen, welche das ZVG über seine gläubigerschützende Funktion auf verwaltungsrechtliche Anliegen bzw. städtebaupolitische Ansätze erweitern würde; besonderes Augenmerk gilt hier dem Absatz 2 des § 94a ZVG-RegE.
Auf den Seiten 287 - 289
Online zu lesen: Depré/Cranshaw, ZfIR 7/2024, 287
Im Immobilienmanager ist ein Expertenbeitrag von Peter Depré zum Thema "Gestaltungsoptionen für Bauträger in der Krise" erschienen.
Lesen Sie den vollständigen Beitrag hier.

Peter Depré und Friedrich L. Cranshaw veröffentlichten in ZfIR 2024, 222 eine "Übersicht über die Aktualisierung der Vergütung des Zwangsverwalters 2024":
"Einer der wichtigsten Teilaspekte der Zwangsverwaltung nach dem ZVG ist die in der Zwangsverwalterverordnung (ZwVwV) näher geregelte Vergütung des Zwangsverwalters. Deren Angemessenheit ist wesentlich für die wirtschaftliche Möglichkeit, den Beruf als Zwangsverwalter auszuüben. Nach jahrelanger Diskussion sind die Vergütungsregeln novelliert worden."
Lesen Sie den vollständigen Beitrag hier.

In ZfIR 2024, 54 untersuchen Dr. Friedrich L. Cranshaw und ich die "Novelle der Vergütungsregelungen in der Zwangsverwalterverordnung (2024)":
"Die seit dem Jahr 2004 unveränderten Vergütungs- und Aufwandsregelungen der Zwangsverwalter in der Zwangsverwalterverordnung ohne jede Anpassung der Vergütungshöhe an die geänderten wirtschaftlichen und tatsächlichen Verhältnisse haben über Jahre hinweg zunehmend zu erheblicher Kritik an dem Regelwerk geführt. Ebenso wenig wurden die Grundlagen der Vergütungsvorschriften evaluiert, den gestiegenen Anforderungen an Zwangsverwalter wurde nicht Rechnung getragen. Eine den Anforderungen des ZVG genügende Zwangsverwaltung wurde als Folge hiervon ebenfalls zunehmend in Frage gestellt. Der Verordnungsgeber, das Bundesministerium der Justiz (BMJ), hat am 18.8.2023 einen Referentenentwurf einer Verordnung zur Änderung der Zwangsverwalterverordnung zur Diskussion gestellt, um dem erkannten Missstand zu begegnen. Grundlage ist § 152a ZVG, die Änderungsverordnung bedarf der Zustimmung des Bundesrats. Die nachfolgende Darstellung umfasst die Behandlung von Problemfeldern des Regelwerks, Stellungnahmen der vom BMJ in die Diskussion einbezogenen Organisationen dazu und ein Votum der Verfasser mit Zusammenfassung und Thesen."
Lesen Sie den vollständigen Beitrag hier.

Der "Deutscher Anwaltverein" veröffentlichte kürzlich seine Stellungnahme zum Referentenentwurf des BMJ eines Gesetzes zur Bekämpfung missbräuchlicher Ersteigerungen von Schrottimmobilien, bei welcher RA Peter Depré als Berichterstatter mitwirkte. Dabei kommen erhebliche Zweifel auf, ob die verfolgten Ziele durch die Neuregelung wirklich erreichbar sind.
Lesen Sie die Stellungnahme hier.

Der "Deutscher Anwaltverein" veröffentlichte kürzlich seine Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung der Zwangsverwalterverordnung, bei welcher RA Peter Depré als Berichterstatter mitwirkte. Im Ergebnis wird eine Anpassung der Vergütung für Zwangsverwalter in Anbetracht der allgemeinen Preisentwicklung als notwendig erachtet.
Lesen Sie die Stellungnahme hier.

Peter Depré und Friedrich L. Cranshaw stellen in ihrem in ZfIR 2023, 459 erschienen Aufsatz dar, wie sich Immobilienkäufer gegen eine Insolvenz des Bauträgers aktuell schützen können und welche rechtspolitische Erwägungen angestellt werden müssten, um einen wirklich effektiveren gesetzlichen Schutz zu gewährleisten.
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Im ForderungsPraktiker ist in der Ausgabe Juli/August 2023 auf Seite 191 eine Rezension zu der Neuauflage des Handbuchs "Praxis der Sanierung und Insolvenz" von Beck/Depré/Ampferl erschienen.
Der Rezensent schließt den Beitrag mit der Feststellung, dass "insbesondere für Banken [] dieses Standardwerk in Sanierungs-, Insolvenz- und Abwicklungsabteilungen nicht fehlen [darf]."
Lesen Sie den vollständigen Rezension hier.

Im Handelsblatt erschien am 18. Juli 2023 ein Beitrag zum Thema "Wie Bieter bei einer Zwangsversteigerung den Zuschlag bekommen", bei dem RA Peter Depré als Experte befragt wurde.
Lesen Sie den vollständigen Beitrag hier.

In dem am 08. Oktober 2022 in der WirtschaftsWoche erschienenen Interview geht RA Peter Depré auf die Thematik ein, wie sich Bauherren vor der Insolvenz des Bauträgers schützen können. Zugleich stellt er fest, dass „Bauträger mehr unternehmerische Sicherheit von der Politik brauchen“.
Lesen Sie das vollständige Interview hier.

RA Peter Depré hat neben weiteren Expertinnen und Experten als Teilnehmer der Podiumsdiskussion an der NIVD-Jubiläums-Jahrestagung am 09. September 2022 in Berlin mitgewirkt.
Weitere Informationen und Eindrücke finden Sie hier.

Im Interview mit der IHK Rhein-Neckar aus Mai 2022 befasst sich RA Peter Depré mit der Frage, ob die Insolvenz die letzte Rettung für ein Unternehmen sein kann.
Lesen Sie das vollständige Interview hier.
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